Kostenerstattung für die
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
durch gesetzliche Krankenkassen
Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im BEMA (Bewertungsmaßstab, Gebührenordnung für
gesetzlich Versicherte) aufgeführt und damit grundsätzlich keine Sachleistung der gesetzlichen
Krankenkassen.
Gleichwohl bieten einige Krankenkassen Ihren Versicherten freiwillig eine vollständige
oder teilweise Erstattung der Kosten an. Das kann in Form einer direkten Erstattung oder in
Form eines Bonusprogramms erfolgen.
Für die Krankenkassen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, sich durch freiwillige Leistungen
von den Mitbewerbern abzuheben. So ist es kein Zufall, dass neben wenigen großen
Krankenkassen überwiegend kleine Betriebs- oder Innungskrankenkassen Ihren Versicherten
dieses Angebot machen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich daran beteiligt, oder beziehen Sie es in Ihre Abwägung
bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse ein.
Informationen zu freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. Oktober
2018):
https://www.zm-online.de/
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