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Kostenerstattung für die

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

durch gesetzliche Krankenkassen

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im BEMA (Bewertungsmaßstab, Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte) aufgeführt und damit grundsätzlich keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gleichwohl bieten einige Krankenkassen Ihren Versicherten freiwillig eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten an. Das kann in Form einer direkten Erstattung oder in Form eines Bonusprogramms erfolgen. Für die Krankenkassen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, sich durch freiwillige Leistungen von den Mitbewerbern abzuheben. So ist es kein Zufall, dass neben wenigen großen Krankenkassen überwiegend kleine Betriebs- oder Innungskrankenkassen Ihren Versicherten dieses Angebot machen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich daran beteiligt, oder beziehen Sie es in Ihre Abwägung bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse ein. Informationen zu freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. Oktober 2018): https://www.zm-online.de/
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Kostenerstattung für die Professionelle

Zahnreinigung (PZR) durch gesetzliche

Krankenkassen

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im BEMA (Bewertungsmaßstab, Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte) aufgeführt und damit grundsätzlich keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gleichwohl bieten einige Krankenkassen Ihren Versicherten freiwillig eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten an. Das kann in Form einer direkten Erstattung oder in Form eines Bonusprogramms erfolgen. Für die Krankenkassen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, sich durch freiwillige Leistungen von den Mitbewerbern abzuheben. So ist es kein Zufall, dass neben wenigen großen Krankenkassen überwiegend kleine Betriebs- oder Innungskrankenkassen Ihren Versicherten dieses Angebot machen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich daran beteiligt, oder beziehen Sie es in Ihre Abwägung bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse ein. Informationen zu freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. Oktober 2018): https://www.zm-online.de/
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Kostenerstattung für die

Professionelle Zahnreinigung

(PZR) durch gesetzliche

Krankenkassen

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im BEMA (Bewertungsmaßstab, Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte) aufgeführt und damit grundsätzlich keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gleichwohl bieten einige Krankenkassen Ihren Versicherten freiwillig eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten an. Das kann in Form einer direkten Erstattung oder in Form eines Bonusprogramms erfolgen. Für die Krankenkassen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, sich durch freiwillige Leistungen von den Mitbewerbern abzuheben. So ist es kein Zufall, dass neben wenigen großen Krankenkassen überwiegend kleine Betriebs- oder Innungskrankenkassen Ihren Versicherten dieses Angebot machen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich daran beteiligt, oder beziehen Sie es in Ihre Abwägung bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse ein. Informationen zu freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. Oktober 2018): https://www.zm-online.de/
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Kostenerstattung

für die

Professionelle

Zahnreinigung

(PZR) durch

gesetzliche

Krankenkassen

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im BEMA (Bewertungsmaßstab, Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte) aufgeführt und damit grundsätzlich keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gleichwohl bieten einige Krankenkassen Ihren Versicherten freiwillig eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten an. Das kann in Form einer direkten Erstattung oder in Form eines Bonusprogramms erfolgen. Für die Krankenkassen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, sich durch freiwillige Leistungen von den Mitbewerbern abzuheben. So ist es kein Zufall, dass neben wenigen großen Krankenkassen überwiegend kleine Betriebs- oder Innungskrankenkassen Ihren Versicherten dieses Angebot machen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich daran beteiligt, oder beziehen Sie es in Ihre Abwägung bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse ein. Informationen zu freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 1. Oktober 2018): https://www.zm-online.de/
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